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Debatte

Schwerter zu Pflugscharen – Soldat*innen in die Erntehilfe

Seit der Schließung der Grenzen fehlt es Deutschland massiv an Arbeitskräften z.B. für die Spargelernte. In der Politik häufen sich derweil die Vorschläge, Arbeitslose oder Geflüchtete regelrecht zur Erntearbeit zu zwingen. Die AfD schlägt in ihrer Hilflosigkeit angesichts der geschlossenen Grenzen sogar vor, Schüler*innen und Studierende aufs Feld zu schicken. Unsere Einschätzung.

Seit dem 25. März gilt in Deutschland ein Einreiseverbot, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu bremsen. Seitdem wird somit auch Erntehelfer*innen und anderen Saisonarbeitskräften die Einreise an den Grenzen verweigert. „Insbesondere Obst-, Gemüse- und Weinbaubetriebe bräuchten dringend Arbeitskräfte“, heißt es vom Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes Joachim Rukwied. „In der Landwirtschaft sind jährlich knapp 300.000 Saisonarbeitskräfte beschäftigt, die vor allem aus Osteuropa kommen“. Kurz vor der Erdbeer- und Spargelernte wird klar, dass in diesem Jahr hunderttausende Agrararbeiter*innen ausfallen könnten, die jedes Jahr einen Knochenjob zu Niedriglöhnen auf deutschen Feldern leisten. Die Vorschläge, wer diese Menschen ersetzen könnte, sind so zahlreich wie kritikwürdig.

Bereits am 20. März erregte Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) mit ihrem Vorschlag Aufsehen, Asylsuchende auf den Feldern als Arbeitskräfte einzusetzen: „Der ein oder andere aus sicheren Herkunftsländern wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, aus Nordmazedonien, Montenegro, Serbien oder auch dem Senegal könnte durchaus Interesse an der Arbeit in der Landwirtschaft haben“, schreibt Klöckner. Sie schlägt vor: „Das Arbeitsverbot könnte ja nicht generell, sondern zeitlich befristet aufgehoben werden.“ Hierzu habe sie bereits mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Kontakt aufgenommen.

Ausnutzung von Asylsuchenden – Recht auf Lohnarbeit nur in Zeiten der Krise?

Der niedersächsische Flüchtlingsrat warnt vor der Ausnutzung Asylsuchender und fordert, Flüchtlinge auch in Zeiten der Corona-Krise nicht als frei verfügbare Arbeitskräfte zu betrachten. „Grundsätzlich sei zu begrüßen, dass in der Debatte um den Einsatz von Geflüchteten als Erntehelfer*innen bestehende Beschäftigungsverbote zunehmend infrage gestellt würden, teilte ein Sprecher mit. Es dürfe aber nicht sein, dass Asylsuchende Rechte bekämen, wenn es die Arbeitsmarktlage gerade verlange, sie diese aber wieder verlören, wenn ihre Arbeitskraft nicht mehr benötigt werde.“ heißt es in einem NDR-Bericht vom 29.3.2020

Arbeits- und Ausbildungsverbote für geflüchtete Menschen sind grundsätzlich abzulehnen: jede*r, der*die arbeiten oder eine Ausbildung machen möchte, sollte das Recht dazu haben – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel. Und selbstverständlich sollten Menschen ihre Ausbildung oder ihren Job frei wählen können. Klöckners Vorschlag, das Arbeitsverbot für Geflüchtete aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ nur temporär aufzuheben und dies womöglich an die Verpflichtung zu knüpfen, dass sie im Agrarbereich arbeiten müssten, hat nichts mit freier Wahlmöglichkeit zu tun. Das Bleibe- und Aufenthaltsrecht von Menschen, die geflohen sind, von ihrer „Verwertbarkeit“ und der Wirtschaftslage abhängig zu machen, ist menschenfeindlich und zynisch.

Keine Verpflichtung zur Erntehilfe – erst recht nicht unentgeltlich

Auch die AfD kam mit einem erwartbar dummen Vorschlag um die Ecke: „Schüler ab der 10. Klasse und Studenten sind bestens geeignet, um in der Landwirtschaft auszuhelfen“, sagte der bildungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion am 26. März ntv.de zufolge. Ob es für die Feldarbeit eine Bezahlung geben sollte, müssten die Schulen dann individuell aushandeln. Eigentlich sollten die meisten Schüler*innen zuhause sein und sind mit Lehrstoff durch ihre Lehrer*innen ausreichend ausgelastet. Auch die Hochschulen und Universitäten in Mecklenburg-Vorpommern sollen ab dem 20. April wieder mit dem Sommersemester starten – Prüfungsleistungen müssen weiterhin erbracht werden. Woher die AfD also die Annahme nimmt, Schüler*innen und Student*innen hätten „zu viel Langeweile“ bleibt ein Rätsel. Unabhängig davon – auch Schüler*innen und Student*innen sollten frei entscheiden können,  ob sie in ihrer Freizeit für die „willkommene Abwechslung“ unentgeltlich auf Feldern arbeiten wollen. Erschreckend – neben der AfD schlug auch MV-Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) vor, dass sich Schüler*innen, Student*innen und Beschäftigte in Kurzarbeit „als Helfer anbieten“. Auch er hält den Einsatz von Asylsuchenden für denkbar.

Der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) machte wiederum den Vorschlag, Hartz-IV-Empfänger*innen einzusetzen. Hauk sagte in den Badischen Neuesten Nachrichten dazu „da die Arbeit auf den Feldern unmittelbar vor der Tür stehe, brauche es jetzt kein Zögern, sondern Entscheidungen. „Das heißt, dass es keine Denkverbote geben darf. So könnten auch anerkannte Asylbewerber, die derzeit aufgrund der Krise ihrer Arbeit nicht nachkommen können, ebenso wie Flüchtlinge oder auch Hartz-IV-Empfänger die Chance erhalten, den Landwirten und damit der Gesellschaft zu helfen.“ 

Die Chance erhalten oder dazu gezwungen werden, in dem man Leistungen auf ein Existenzminimum kürzt, wenn sie die Jobs nicht machen wollen oder können? Ausgerechnet die ohnehin benachteiligten und armen Bevölkerungsschichten sollen nun „die Chance bekommen dürfen“ die Ernte zu retten? Wie viel Bio-Spargel kann man sich von Hartz4 pro Monat eigentlich leisten? Wie viel Erdbeeren können sich Geflüchtete leisten, wenn Asylbewerberleistungen (AsylbLG) nochmal 30 % unter dem Hartz4-Satz liegen?! Danke Kapitalismus. 

Solidarität hört nicht an der Tür der Nachbarin auf

So zeigt unser Wirtschaftssystem auch zu dieser Zeit wieder seine hässlichste Fratze. Während Worte wie Zusammenhalt und Solidarität in aller Munde sind und zumindest in der Nachbarschaft oder im eigenen Viertel gelebt werden, müssen tausende Menschen auf den griechischen Inseln einer bevorstehenden humanitären Katastrophe ins Auge blicken. In Deutschland scheint Solidarität aktuell nur innerhalb der eigenen Grenze stattzufinden.

Vor dem Hintergrund scheint es gerade zu zynisch, dass nun ausgerechnet Geflüchtete, die den beschwerlichen Weg aus Krieg und Elend nach Europa geschafft haben, auf den Feldern die bundesdeutsche Lebensmittelproduktion am Laufen halten sollen. Jene Menschen die trotzdem um ihren Aufenthaltsstatus bangen müssen, denen es normalerweise verwehrt wird, zu arbeiten und eigenes Geld zu verdienen. Eine systemrelevante Aufgabe, für die sich wegen der schlechten Arbeitsbedingungen und dem unterirdischen Lohn keine deutschen Arbeitnehmer*innen finden. Seit Jahrzehnten wird dieser wichtige Arbeitsbereich unter häufig schlechten Bedingungen an ausländische Arbeitskräfte ausgelagert. Ohne sie wären die Supermarktregale gähnend leer. Wenn die Art und Weise, wie wir wirtschaften, darauf abzielen würde, alle Bedürfnisse zu decken und nicht darauf, Profite zu erzeugen, könnte diese notwendige und systemrelevante Arbeit vernünftig bezahlt werden. 

Warum sollen also Geflüchtete, Hartz4-Empfänger*innen, Schüler*innen und Studierende „zwangsverpflichtet“ werden, die wichtige Arbeit der saisonalen Erntearbeiter*innen aufzufangen, wenn die Ursache des ganzen Schlamassels – die Grenzkontrollen und das Einreiseverbot – erst durch das Seehofersche Bundesinnenministerium verzapft wurden?! Im Übrigen hält auch der Bauernverband M-V nicht viel von den bisherigen Vorschlägen der Politik für den Ersatz der Erntearbeiter*innen.

Alternativen zur Unterstützung der Erntearbeit – nur mit fairen Löhnen

Zumal es Alternativen gibt, die auf Freiwilligkeit beruhen: Vermittlungsplattformen wie „MV – wir packen an“ und „Das Land Hilft“ etwa, bei denen ehrenamtliche Erntehilfe vermittelt wird. Als weitere Möglichkeit ist es denkbar, dass Bundeswehrsoldat*innen im Rahmen ihres Corona-Einsatzes bei der Ernte aushelfen. Ihr Sold dürfte höher sein, als der übliche Niedriglohn der osteuropäischen Saisonkräfte. Und wo wir schon beim Thema sind – selbstverständlich muss der Lohn für die Erntearbeiter*innen, einem systemrelevanten Beruf, fair sein – völlig unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit. Auch DGB-Vorstand Stefan Körzell hatte am 25.3.2020 zu Recht geäußert, dass „wer in der Not einspringt“, einen anständigen Lohn verdient hat. Außerdem warnte er davor, bei der Bezahlung den gesetzlichen Mindestlohn nicht zu unterlaufen: „Der Mindestlohn ist die unterste Haltelinie, die auch in der Krise ausnahmslos für alle Beschäftigten gilt“. Außerdem sollte das Einreiseverbot für die Saisonkräfte wieder aufgehoben werden – kleiner Tipp für Seehofer.

Resümee 

In all dem Chaos, in all den schlechten Entwicklungen die wir in diesen turbulenten Zeiten erleben sehen wir aber auch große Chancen. Chancen die Entwicklung unserer Gesellschaft in eine ganz neue Richtung zu denken. Denn in Zeiten der Krise hat der Kapitalismus es schwer sich Freunde in der breiten Gesellschaft zu machen. In Großbritannien wird, zur Freude der ArbeiterInnen, die Bahn verstaatlicht und hier in Deutschland ist die Forderung nach gerechter Bezahlung für systemrelevante Arbeit so laut und unüberhöhrbar wie nie. Solidarität und Zusammenhalt bestimmen unseren Alltag. Zusammenhalt gegen das Virus aber auch gegen die Verhältnisse die uns in die Krise des Neoliberalismus gebracht haben. Wir sollten diese Chance nutzen und unsere Idee von einer freien Gesellschaft die sich bedürfnisorientiert organisiert und wirtschaftet. Für das gute Leben für alle auch nach Corona!

Update, 7.4.2020

Am 2. April wurde bekannt gegeben, dass das Einreiseverbot für ausländische Erntearbeiter*innen gelockert werden soll. „Angesichts drohender Engpässe in der Landwirtschaft sollen 80.000 ausländische Saisonkräfte unter strengen Auflagen nach Deutschland eingeflogen werden. Um beim Ernten und anderen dringenden Feldarbeiten zu helfen, können im April und Mai je 40.000 Menschen kommen. Ergänzend sollen aus dem Inland möglichst jeweils 10.000 Helfer gewonnen werden – etwa Arbeitslose, Studierende, Asylbewerber oder Kurzarbeiter wegen der Corona-Krise. Auf entsprechende Pläne verständigten sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) am Donnerstag.“, schreibt dpa/Osnabrücker Zeitung.
Ebenfalls am 2. April folgte die Veröffentlichung der „Globalzustimmung der Bundesagentur für Arbeit für die Beschäftiung in Bertieben der Landwirtschaft in der Zeit vom 1. April 2020 bis 31. Oktober 2020″ . Damit wurde das Arbeitsverbot für bestimmte Geflüchtetengruppen im Zeitraum von April bis Oktober 2020 aufgehoben, vorausgesetzt dass diese in der Landwirtschaft (z.B. als Erntearbeiter*innen) arbeiten. Laut dem Niedersächsischen Flüchtlingsrat gilt die „Globalzustimmung“ der Bundesgentur für Arbeit für: sogenannte „Drittstaatsangehörige“, deren Aufenthaltstitel (bisher) eine solche Beschäftigung nicht erlaubt hat; Asylbewerber*innen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben und denen nach neun Monaten Aufenthalt in Deutschland die Beschäftigung erlaubt werden muss (§ 61 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 AsylG); Asylbewerber*innen, die über drei Monate in Deutschland sind und nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben sowie für Geflüchtete mit Duldung, die über drei Monate in Deutschland sind. 

Der Dachverband der Migrant*innenselbstorganisationen Mecklenburg-Vorpommerns, MIGRANET M-V, hat einen unterstützenswerten Offenen Brief an den M-V-Innenminister Lorenz Caffier geschrieben. Darin heißt es u.a.: „… wir bedanken uns bei den Bürger*innen, die in dieser schweren Zeit im Gesundheitsbereich, in den Pflegeeinrichtungen, in der Lebensmittelproduktion und -verkauf arbeiten! Wir beobachten aber auch mit großer Sorge den Umgang mit Geflüchteten, die in den Gemeinschaftsunterkünften in MV leben, sowie die Debatte um die Erstaufnahmeeinrichtungen. Wir finden es sehr befremdlich, dass man sich gerade jetzt auf einmal daran erinnert, dass Flüchtlinge als billige Arbeitskraftreserven in der Landwirtschaft eingesetzt werden können, weil erfahrene einheimische Arbeitskräfte für diesen Niedriglohnbereich kaum zur Verfügung stehen: Wir wünschen uns generell einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende!“ Dem ist nichts mehr hinzuzfügen.

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